Bauen mit Holz bis an die Hochhausgrenze
23.08.2018
Nordrhein-westfälischer Landtag beschließt mit der Landesbauordnung 2018 Erleichterungen für das Bauen mit Holz
Nach der zweiten Lesung am 12. Juli hat der Landtag von NRW noch vor der Sommerpause das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen - Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) bzw. die Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) verabschiedet. Damit erfolgt eine Neufassung der im Dezember 2016 verabschiedeten Landesbauordnung. Ziel der Landesregierung ist es, das Bauordnungsrecht zu vereinfachen und Baukosten steigernde Regelungen zu reduzieren. Zudem sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt und die Rahmenbedingungen für den dringend erforderlichen Wohnungsneubau verbessert werden.
Das BauModG NRW berücksichtigt darüber hinaus wesentliche Anpassungen, um das Bauen mit Holz in Nordrhein-Westfalen zu erleichtern. Mit Umsetzung der Gebäudeklassen (GKL 1 bis GKL 5) und Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen gem. Musterbauordnung (MBO) in Landesrecht sowie der Einführung der "Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR)" können vier- und fünfgeschossige Wohngebäude der GKL 4 in Holztafelbauweise zukünftig als Regelkonstruktion umgesetzt werden.
Mit Inkrafttreten des BauModG NRW werden tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, aus "brennbaren Baustoffen" (z.B. Holz) gem. § 26 (3) BauO NRW 2018 zulässig, wenn die geforderte Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen wird und die Bauteile so hergestellt und eingebaut werden, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchabschnitten, insbesondere Geschosstrennungen, hinweg übertragen werden können.
Mit dem § 26 (3) erweitert das Land Nordrhein-Westfalen die Bestimmungen der MBO und öffnet seine Landesbauordnung für moderne Massivholzbauweisen. Diese können zukünftig in Gebäuden mit bis zu acht Geschossen und einer Gebäudehöhe von bis zu 22 Metern (Oberkante Fußboden des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel) der GKL 5, d.h. bis zur sog. "Hochhausgrenze" ausgeführt werden. Unter der Voraussetzung, dass sowohl die geforderte Feuerwiderstandsdauer (F 60 = hochfeuerhemmend, Feuerwiderstandsdauer 60 Minuten und F 90 = feuerbeständig, Feuerwiderstandsdauer 90 Minuten) als auch die Unterbindung der Übertragung von Feuer und Rauch über Grenzen von Brand- oder Rauchabschnitten hinweg nachgewiesen wird, entfällt die gemäß MBO geforderte allseitig wirksame Brandschutzbekleidung bzw. Kapselung von Bauteilen. Der Einsatz von Holz in der Fassade und von Holzfaserdämmstoffen erfolgt im Rahmen des BauModG NRW entsprechend den Bestimmungen der MBO und wird als Regelkonstruktion auf bis zu dreigeschossige Gebäude der GKL 3 begrenzt.
Mit dem BauModG NRW werden die baurechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauen mit Holz in den urbanen Räumen von Nordrhein-Westfalen geschaffen. Hierzu zählen insbes. der Einsatz moderner Holzbautechnologien im Geschosswohnungsbau sowie die Aufstockung und Erweiterung von Bestandsgebäuden. Das Gesetzgebungsverfahren zum BauModG NRW wurde durch einen intensiven Dialog des NRW-Bauministeriums mit den Akteuren des Holzbaus auf Landes- und Bundesebene begleitet. Gleichzeitig hat das Thema "Bauen mit Holz" eine breite parlamentarische Zustimmung erfahren. Das BauModG NRW tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft.
Die Landesbauordnung 2018 ist auch Thema des am 16. und 17. Oktober 2018 in Köln stattfindenden "11. Europäischen Kongresses (EBH) - Bauen mit Holz im urbanen Raum". Im Rahmen des Themenblocks C1 werden durch das NRW-Bauministerium die mit Inkrafttreten der neuen BauO verbundenen baurechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauen mit Holz in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Zudem demonstrieren erfahrene Ingenieure anhand von Praxisbeispielen die Tragwerksplanung und brandschutztechnische Umsetzung von mehrgeschossigen Wohngebäuden bis an die Hochhausgrenze.
Quelle: Informationsdienst Holz
Tja, was soll man dazu sagen? Was lange währt wird endlich gut :-)